Sehr geehrte Damen und Herren,

die deutsche Wirtschaft bereitet sich auf das Lieferkettengesetz vor. Ab dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen ab einer Größe von 3000 Mitarbeitenden vom Lieferkettengesetz (LkSG) betroffen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz ab einer Unternehmensgröße von 1000 Mitarbeitenden.

Die DQS ist Ihre Partnerin bei der Umsetzung

Seit Anfang 2022 begleitet die DQS Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an: 

  • Lieferantenaudits in Bezug auf das LkSG
  • Bestandsaufnahme
  • LkSG Compliance
  • Umsetzungsworkshops: Juristische und operative Aspekte

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Infogespräch

Haben Sie schon Maßnahmen für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes getroffen? Oder stehen Sie noch ganz am Anfang? Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise, unabhängig vom derzeitigen Stand der Umsetzung.

Gerne laden wir Sie dazu ein, in einem unverbindlichen und kostenlosen Infogespräch mehr über unsere Lösungsansätze zu erfahren. Füllen Sie dafür bitte das Kontaktformular aus. 

 

Informationen zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG)

Was kommt auf betroffenen Unternehmen zu?
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Das LkSG beschreibt eine Bemühungspflicht, keine Erfolgspflicht. Das bedeutet: Unternehmen müssen nicht garantieren, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte verletzt werden oder gegen Umweltpflichten verstoßen wird. Vielmehr müssen sie nachweisen können, dass sie sich bemühen, Risiken zu identifizieren und zu beseitigen. Außerdem müssen Beschwerdemöglichkeiten vorhanden sein und wo nötig Abhilfe geschafft werden.

In welchem Umfang sind Unternehmen verantwortlich?

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Unternehmen sollen dem LkSG nach ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, jedoch abgestuft dafür verantwortlich sein. Dies bedeutet, dass die deutschen Unternehmen zunächst nur für ihre direkten Zulieferer verantwortlich sind, nicht für die Zulieferer der Zulieferer.

Welche Konsequenzen hat eine nicht fachgerechte Umsetzung?

Icon 3 CFSWird einem Unternehmen ein Missstand in der Lieferkette bekannt, ist es verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Sobald einem deutschen Unternehmen nachgewiesen werden kann, dass es von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette wusste, aber nichts dagegen unternommen hat, können hohe Bußgelder verhängt werden. Außerdem können Unternehmen bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bekommen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften künftig die Möglichkeit, im Auftrag von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen Menschenrechtsverletzungen Klage zu erheben.

Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz und seinen Anforderungen finden Sie hier.

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